Beschluss „Die Staatsleistungen an die Kirchen in Hessen beenden und über ihre Ablösung verhandeln!“

13. November 2016  Initiativen

beim Landesparteitag am 12./13.11. in Bensheim

Der Parteitag stimmte mit großer Mehrheit dem von der LAG Laizismus Hessen formulierten Antrag zu:

DIE LINKE Hessen fordert die Beendigung der jährlichen Staatsleistungen des Landes an die evangelische und die katholische Kirche und erwartet von der Landesregierung, schnellstmöglich die Ablöseverhandlungen zu führen.

Diese werden gemäß der Staatskirchenverträge mit der Begründung einer Entschädigung für die Enteignung von Kirchengütern im 19. Jahrhundert gezahlt.

Begründung:

  • Eine Entschädigung für enteignete Kirchengüter wurde durch die jährlichen Zahlungen
    im Laufe von zwei Jahrhunderten mehrfach erreicht.
  • Die Staatsleistungen sind Geldgeschenke an die Kirchen ohne Gegenleistung.
  • Grundgesetz und Hessische Verfassung fordern seit Gründung der Bundesrepublik die Ablösung der Staatsleistungen.
  • Angesichts wachsender religiös-weltanschaulicher Pluralisierung unserer Gesellschaft stellen die Staatsleistungen eine nicht mehr zu rechtfertigende Privilegierung der beiden Großkirchen dar.


Hintergrundinformationen:

Die finanzielle Förderung der christlichen Kirchen in Hessen geht auf die Säkularisierung von Kirchengütern und auf den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 zurück. Sie und ihre unterschiedlichen Rechtsgrundlagen wurden durch die beiden Staatskirchenverträgen des Landes Hessen einmal 1960 mit den Evangelischen Landeskirchen und zum anderen 1963 mit den Katholischen Bistümern zusammengefasst und pauschalisiert.

Die jährliche Staatsleistung wurde in unterschiedlich hohe Grundbeträge an die drei Evangelischen Landeskirchen und an die vier Bistümer aufgeteilt und festgelegt. In den Staatskirchenverträgen ist weiterhin geregelt, dass die Staatsleistung den Veränderungen in der Besoldung der Landesbeamten anzupassen ist. So betrugen die Staatsleistungen im Basisjahr (1956) 7,95 Mio. DM an die Ev. Landeskirchen und 3,22 Mio. DM an die Kath. Bistümer, also als Summe 11,17 Mio. DM, bzw. umgerechnet 5,59 Mio. Euro. Sie stiegen im Laufe der folgenden Jahre beträchtlich an. Im Jahr 2015 zahlte das Land  Hessen an die beiden Kirchen zusammen 48,5 Mio. Euro Staatsleistungen. (Quelle: HLtg Ds: 18/2809)

Carsten Freerk und J. A. Haupt haben die Staatsleistungen in Hessen an die Kirchen von 1949 – 2015 zusammengerechnet und kommen auf die Summe von 1,6 Mrd. Euro. In diesen Zahlen sind die Staatsleistungen an die Kirchen zur Erfüllung staatlicher Bauverpflichtungen nicht enthalten.

Nach Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung ist der Bund verpflichtet, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, nach der die Länder eine gesetzliche Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen erlassen müssen. Auch die Hessische Verfassung fordert in Artikel 52 die Ablösung der Staatsleistungen.

Nach dem Zensus von 2011 (Hess. Statist. Landesamt) sind in der Bevölkerung
Hessens die Konfessionen wie folgt verteilt: 38,9 % Evangelisch, 24,3 % Römisch-katholisch und 36,9 % der Rest, für dessen weitere Aufteilung nur Schätzwerte vorliegen: 4 – 7 % Muslime, etwa 2 % sonstige christliche Religionen, etwa 1 % sonstige Religionen und mind. 26 % ohne Konfession. Im Jahre 1987 gehörten in Hessen noch 57 % der Bevölkerung der evangelischen Kirche an. (Quelle: FAZ 31. 5. 13)

 

Antrag in der beschlossenen Form als PDF.