Kleine Anfrage an die Bundesregierung: „Staatsleistungen an die Kirchen“

17. März 2017  Privilegien der Kirchen

Vorbemerkung und Antwort der Bundesregierung vom 19.4.2014 auf die Anfrage von Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich, Sigrid Hupach und anderen.

Staatsleistungen nach Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung sind finanzielle Zuwendungen des Staates an die Kirchen, die zum Ausgleich für die weitreichende Enteignung von kirchlichem Eigentum im Rahmen der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts erbracht werden. Diese Entschädigungszahlungen werden noch heute an die beiden großen Amtskirchen (die katholische Kirche und die evangelischen Landeskirchen) in allen neuen und, mit Ausnahme von Hamburg und Bremen, auch in allen alten Bundesländern gezahlt. Insgesamt liegen diese Staatsleistungen im gesamten Bundesgebiet gegenwärtig bei rund 480 Mio. Euro jährlich.
Die Weimarer Reichsverfassung aus dem Jahr 1919 hatte bereits die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorgesehen. Nach Artikel 140 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vom 11. August 1919 ist der Bund verpflichtet, ein Grundsätzegesetz zu schaffen, nach dessen Vorgaben die Länder ihrerseits Gesetze zur Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften zu erlassen haben.

[…] Selbst die beiden großen Kirchen in Deutschland haben mehrfach die Bereitschaft geäußert, über die Ablösung der Staatsleistungen zu verhandeln.

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